folgende Fahrerlaubnisklassen & Schlüsselzahlen können sie bei uns erwerben.
Klasse B, BF17, B78, B197 Mindestalter 17 Jahre ![]() | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t. („PKW Führerschein“) – Sie können die Ausbildung ganz klassisch auf einem „Schalter“ absolvieren (B) – Sie können die Ausbildung inkl. Prüfung auf Automatikgetriebe absolvieren (berechtigt das Führen automatikgetriebener Kraftfahrzeuge (B78) – Sie erwerben die Schaltkompetenz auf einem „Schalter“ (min. 10 Fahrstunden) im Anschluss der erworbenen Schaltkompetenz setzen Sie Ihre Ausbildung inkl. Prüfungsfahrt auf einen Automatikgetriebenen Kraftfahrzeug fort. (B197) – Sie absolvieren die Fahrausbildung vor dem 18. Lebensjahr, dürfen bis zu dessen Vollendung in Begleitung Kraftfahrzeuge führen. (BF17 gleich zur Klasse B, B78 oder B197) |
B96 Mindestalter 17 Jahre | Anhänger bis gesamt max. 4250kg, Anhänger- Fahrerschulung ohne theoretische & praktische Prüfung. |
BE Mindestalter 17 Jahre | Anhänger bis max. 7000kg max. zulässiger Gesamtmasse. |
B196 Mindestalter 25, min. 5 Jahre im Besitz der Klasse B | Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert. |
AM Mindestalter 15 Jahre | Kleinkrafträder/Roller bis 50ccm. |
A1 Mindestalter 16 Jahre | Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. |
A2 Mindestalter 18 Jahre | Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
A Mindestalter 24 Jahre (beim Stufenführerschein 20 Jahre) | Krafträder ohne Leistungsbegrenzung. |
Gehörlosenschulung
Wir haben langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Gehörlosen bzw. Gehörgeschädigten.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Für auffällig gewordene Fahranfänger (Führerschein auf Probe) führen wir Aufbauseminare nach § 35 Abs. 1 und 2 FeV durch.
Auffrischungsunterricht
Auffrischungsunterricht in Theorie und Praxis für Führerscheininhaber nach langer Fahrpause oder Unsicherheiten im Straßenverkehr.
Fahreignungsbegutachtung
Sie haben die Auflage eine Fahreignungsbegutachtung zu absolvieren? Wir unterstützen Sie gern.